_", der einen Kebab-Stand 'CI.________’ an der CH.________(Strasse) gehabt habe, vermittelt worden (es ist also ausgeschlossen, dass es sich bei dieser Aussage um eine falsche Protokollierung der ähnlich klingenden Namen handelt […]). Bereits diese Aussagen sprechen eindeutig dagegen, dass BN.________ ihm die CHF 100'000.00 für die Gründung der M.________ AG gab. Wäre dieser wirklich der Geldgeber gewesen und hätte A.________ der BO.________ GmbH deshalb die rund CHF 27'000.00 überwiesen bzw. damit Rechnungen der BO.________ GmbH bezahlt, so hätte es keinen Grund gegeben, dies nicht von Anfang an so auszusagen, sondern einen 'Herrn BL.