Zu BN.________ als Geldgeber: A.________ behauptete erst im Zusammenhang mit den Vorwürfen der unrechtmässigen Überweisungen an die BO.________ GmbH, es sei BN.________ gewesen, der ihm die CHF 100'000.00 für die Gründung der M.________ AG gegeben habe. Im Zusammenhang mit dem Sachverhaltskomplex M.________ AG/'AV.________ hatte er dagegen ausgesagt, die CHF 100'000.00 hätten von einem "Herr BL.________", der eine Garage in BM.________(Ort) habe, gestammt. An diesen zahle er das Geld auch zurück. Dieser 'Herr BL.________ sei ihm von "Herr BN.________", der einen Kebab-Stand 'CI.