94 BO.________ GmbH erfolgten. A.________ behauptete aber [so auch oberinstanzlich, pag. 18 1162 Z. 32 ff.] einerseits sinngemäss, BN.________, der Geschäftsführer der BO.________ GmbH, habe ihm die CHF 100'000.00 für die Gründung der M.________ AG gegeben, daher seien die Zahlungen an die BO.________ GmbH durchaus im Interesse der C.________ GmbH gewesen. Andererseits behauptete er [wie auch oberinstanzlich, pag. 18 1162 Z. 43 f.], die Zahlungen seien in Absprache mit G.________ erfolgt, diese sei damit einverstanden gewesen. Dazu gibt es Folgendes zu sagen: