der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): […] A.________ stellte der serbelnden BO.________ GmbH auf Kosten der C.________ GmbH total CHF 26'749.90 zur Verfügung, ohne dass er oder die C.________ GmbH dazu verpflichtet gewesen wären. Der äussere Ablauf der angeklagten Ereignisse ist erstellt und unbestritten. Zwischen dem 29. Mai 2018 und dem 30. Oktober 2019 bezahlte A.________ über das CHF-Konto der C.________ GmbH bei der BT.________ Bank Rechnungen, deren Schuldnerin die BO.________ GmbH war, im Totalbetrag von CHF 14'249.90, und überwies Letzterer zudem CHF 12'500.00 (pag.