Schliesslich habe der Beschuldigte in der Absicht gehandelt, der BO.________ GmbH einen Vermögensvorteil im Umfang der vorgenommenen Vermögensdispositionen zu verschaffen, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass diese darauf keinen Anspruch gehabt habe. 10.7.2. Beweismittel Für die Zusammenfassung der relevanten Beweismittel kann wiederum auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung (pag. WSG 18 608 ff.; S. 139 ff.) verwiesen werden. 10.7.3. Beweiswürdigung Die Vorinstanz erwog zum letzten Sachverhaltskomplex im Wesentlichen das Folgende (pag. WSG 18 610 ff.; S. 141 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): […] A.___