__ GmbH verschafft habe und weil aufgrund der finanziellen Lage der BO.________ GmbH von Anfang an die Einbringlichkeit der Rückforderung ohnehin in höchstem Masse gefährdet gewesen sei. Hierfür verwies die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift auf die Konkurseröffnung über die BO.________ GmbH am 17. Februar 2020. Der Beschuldigte habe aufgrund der gesamten Umstände mindestens davon ausgehen müssen, dass die C.________ GmbH von der BO.________ GmbH nie eine Gegenleistung erhalten würde. Schliesslich habe der Beschuldigte in der Absicht gehandelt, der BO.