GmbH sowie die Überweisungen der Vermögenswerte auf deren Bankkonto habe der Beschuldigte vorgenommen: - im Wissen darum, dass die BO.________ GmbH zum damaligen Zeitpunkt und über längere Zeit nicht in der Lage war, sämtlichen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, - ohne im Namen der C.________ GmbH eine adäquate Gegenleistung zu vereinbaren, - ohne Vorhandensein beweisgeeigneter Urkunden, die über den Rechtsgrund der Vermögensdispositionen Aufschluss gegeben hätten,