__ GmbH nie eine Gegenleistung oder Rückzahlung für die übergebenen Gelder erhalten und ihr damit ein erheblicher Vermögensschaden entstehen werde. Er wollte mit seinen Handlungen zwar nicht primär die C.________ GmbH schädigen, aber er nahm ohne Weiteres in Kauf, dass das an AX.________ abfliessende Geld nie mehr in die C.________ GmbH zurückfliessen würde. Bezeichnenderweise setzte er auch hier nicht eigenes Geld ein, sondern das der C.________ GmbH. A.________ handelte in der Absicht, AX.________ zumindest vorübergehend aus dem Vermögen der C.________ GmbH unrechtmässig zu bereichern. Ausserdem sollten die von AX.