10.5.5. Fazit Der Beschuldigte ist wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, begangen im September 2019 in U.________(Ort) zum Nachteil der C.________ GmbH im Deliktsbetrag von CHF 11'320.00, schuldig zu erklären. 10.6. Nichtweiterleiten von Einnahmen BH.________ (Ziff. I.1.1.6 der Anklageschrift) 10.6.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Der Anklagesachverhalt in Ziff. I.1.1.6 ist weitgehend identisch mit dem soeben behandelten. So soll der Beschuldigte am 26. September 2019 als Geschäftsführer der C.________ GmbH 20 X.________-Geräte an BH.