_ handelte in der Absicht, AX.________ zumindest vorübergehend aus dem Vermögen der C.________ GmbH unrechtmässig zu bereichern. Ausserdem sollten die von AX.________ gewährten Kredite an ihn persönlich ausbezahlt werden, was indirekt wiederum zu seiner Bereicherung auf Kosten der C.________ GmbH geführt hätte. Er war für die Vermögenswerte nicht ersatzfähig. Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe liegen keine vor […].