_ handelte im Widerspruch zum Gesellschaftszweck der C.________ GmbH, verletzte seine ihm als deren Geschäftsführer obliegenden Pflichten zur Vermögenserhaltung und verursachte ihr wie angeklagt einen Vermögensschaden, ohne ersatzfähig zu sein (vgl. auch dazu die Ausführungen in [E. 10.3.3.] hiervor). Diskutiert werden muss aber wie erwähnt die Höhe des Vermögensschadens und es ist zu fragen, ob die CHF 21'320.00 wirklich vollumfänglich der C.________ GmbH zustanden. Aus Sicht des Gerichts ist dies zu verneinen: Zumindest Q.________ war damit einverstanden, dass BG.