GmbH eine adäquate Gegenleistung zu vereinbaren, ohne Vorhandensein von Dokumenten, die über die involvierten Vertragsparteien und den Rechtsgrund der Geldübergaben Aufschluss gegeben hätten, ohne Quittungen und ohne Sicherheiten. Es sei dazu und zu den Hintergründen der Beziehung zu AX.________ sowie zu der Realitätsfremde des 'Geschäfts' mit dieser auf die Ausführungen in [E. 10.3.3.] hiervor verwiesen. A.________ handelte im Widerspruch zum Gesellschaftszweck der C.____