_, A.________ habe die CHF 10'000.00 am 8. August 2019 von seinem Privatkonto zurückzahlen wollen, was mangels Geldeingangs von AX.________ nicht habe geschehen können, zutrifft, ist ebenfalls unerheblich, denn aufgrund der vorhandenen Dokumente ist erstellt, dass die C.________ GmbH nach diesem angeblichen Zahlungsversuch, nämlich am 5. September 2019, BG.________ X.________ (Produkt) im Wert von total CHF 21'320.00 lieferte. Dieser musste gemäss den übereinstimmenden Aussagen von A.________ und Q.________ aber nur CHF 11'320.00 bezahlen, da seine Forderung über CHF 10'000.00 gegenüber A._