88 10.5.2. Beweismittel Für die Zusammenfassung der relevanten Beweismittel kann auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung (pag. WSG 18 603 f.; S. 134 f.) verwiesen werden. 10.5.3. Beweiswürdigung Die Beweiswürdigung der Vorinstanz fiel wie folgt aus (pag. WSG 18 604 f.; S. 135 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Aufgrund der vorhandenen Dokumente und Aussagen ist erstellt, was die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift einleitend ausführte (Ziff. I.1.1.5 S. 10 f.): BG.________, offenbar ein langjähriger Kunde der C._____