Belege und Sicherheiten zu verschaffen, gestützt auf die sich die Vermögenswerte von einem begünstigten Dritten hätten zurückfordern lassen. Der Beschuldigte habe schliesslich im Wissen darum gehandelt, dass die C.________ GmbH von den begünstigten Dritten keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen oder eine anderweitige adäquate Gegenleistung erhalten würde und dass er selber zur Rückzahlung ohne vorherige Kreditaufnahme nicht in der Lage wäre.