GmbH Risiken eingegangen, die ein umsichtiger Geschäftsführer in derselben Situation nicht eingegangen wäre und er habe die ihm als Geschäftsführer obliegende Pflicht verletzt, für die Erhaltung des Gesellschaftsvermögens zu sorgen. Durch die Handlungen des Beschuldigten sei sodann der Gesellschaft ein Vermögensschaden im Umfang der übergebenen Barbeträge entstanden, weil es der Beschuldigte versäumt habe, der C.________ GmbH Belege und Sicherheiten zu verschaffen, gestützt auf die sich die Vermögenswerte von einem begünstigten Dritten hätten zurückfordern lassen.