Mit diesem Verhalten habe der Beschuldigte im Widerspruch zum Gesellschaftszweck gehandelt und der C.________ GmbH zudem Liquidität in einem derartigen Ausmass entzogen, dass mehrfach Darlehensaufnahmen bei Drittpersonen notwendig geworden seien, um den laufenden Verpflichtungen gegenüber den Lieferanten nachkommen zu können. Der Beschuldigte sei für die C.________ GmbH Risiken eingegangen, die ein umsichtiger Geschäftsführer in derselben Situation nicht eingegangen wäre und er habe die ihm als Geschäftsführer obliegende Pflicht verletzt, für die Erhaltung des Gesellschaftsvermögens zu sorgen.