_ übergeben haben. Dasselbe soll er am 5. September 2019 mit dem Barbetrag von CHF 11'320.00 gemacht haben, den er von BG.________ als Zahlung für die Lieferung von X.________-Geräten im Wert von CHF 21'320.00 erhalten habe. Für die verbliebene Schuld von CHF 10'000.00 habe der Beschuldigte die Verrechnung mit der offenen Darlehensforderung akzeptiert. Die Übergaben der Bargeldbeträge an AX.