GmbH. A.________ handelte in der Absicht, sich selbst und CB.________ unrechtmässig zu bereichern. Überdies handelte er in der Absicht, zumindest vorübergehend auch BR.________, BY.________, die BZ.________ und CA.________ (und damit indirekt auch AX.________) aus dem Vermögen der C.________ GmbH zu bereichern. Schliesslich sollten die von BR.________/AW.________ und AX.________ gewährten Kredite an die von ihm gehaltene M.________ AG bzw. ihn persönlich ausbezahlt werden, was indirekt wiederum zu seiner Bereicherung auf Kosten der C.________ GmbH geführt hätte.