_ […] hiervor. Er handelte im Wissen darum, dass die C.________ GmbH keine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen oder eine anderweitige Gegenleistung erhalten werde und dass er selber zur Rückzahlung der Gelder ohne vorgängige Kreditaufnahme nicht in der Lage sein wird. Damit handelte er im Widerspruch zum Gesellschaftszweck der C.________ GmbH und ging Risiken ein, die ein umsichtiger Geschäftsführer nicht eingegangen wäre, wodurch er seine Pflichten verletzte. Der in Ziff. I.1.1.4 der Anklageschrift angeklagte Sachverhalt ist damit insgesamt erstellt.