Abstellend auf ihre Aussagen erachtet es das Gericht weiter als erwiesen, dass G.________ von A.________ nicht über diese Transaktionen informiert worden war und damit auch nicht in diese einwilligen konnte. Sie gab gegenüber der Polizei an, keine Ahnung zu haben, wer BY.________, CA.________ und die BZ.________ seien. Auch gegenüber der Staatsanwaltschaft blieb sie dabei, dass Malaysia ihr gar nichts sage. Bei BY.________ schloss sie wohl aus dessen Wohnort in Deutschland auf einen Zusammenhang mit AX.________. Dafür, dass A.________ G.__