__ Ausgeführte ([E. 10.3.3.] hiervor) ist es auch unzweifelhaft, dass A.________ schon im Moment der Transaktionen erkannte, dass diese nicht im Interesse der C.________ GmbH waren und dass die Chancen, via AX.________ an Geld zu kommen, gleich Null waren. Dies erst recht, als hier neben AX.________ noch deren angeblicher Anwalt in Deutschland, welchem ein Darlehen für einen Kauf und Verkauf eines Bildes gewährt werden musste, und eine vollkommen unbekannte Person in Malaysia 'auftraten'. Bereits gestützt auf die Ausführungen in [E. 10.3.3.] hiervor ist wiederum erstellt, dass A.______