An der Grösse und «Auslanderfahrenheit» der Bank kann es somit nicht gelegen haben. Im Übrigen zeigt sich darin erneut das hiervor bereits mehrfach erwähnte Aussageverhalten des Beschuldigten, wonach er sich jeweils alles so zurechtlegte, wie es ihm gerade opportun erschien, und versuchte, auf kritische Nachfragen mit ausweichenden, fadenscheinigen, fachkundig anmutenden und Kompetenz vortäuschenden Erklärungen zu überzeugen. Gleichermassen dürfte es sich im Verhältnis zu 85 G.____