Auf Vorhalt einer Überweisung von EUR 52'000.00 in die Türkei über die BT.________ Bank behauptete der Beschuldigte, im Gesamten wäre es dann zu viel gewesen für die Bank und man habe eine Anfrage erhalten von der Bank, «warum und wieso». Dann habe man dies klären müssen. Die Bank habe gesagt, man solle nicht so viele Beträge ins Ausland transferieren. Dies sei wahrscheinlich Anfang 2019 gewesen (pag. 18 1165 Z. 31 ff. mit Protokollberichtigung vom 19. Juni 2025). Auf den anschliessenden Vorhalt, wonach auch im Jahr 2019 hohe Beträge vom Konto bei der BT.________ (Bank) ins Ausland geflossen seien, wusste der Beschuldigte nichts mehr zu antworten (pag. 18 1166 Z. 5 ff.).