An der Hauptverhandlung sagte er aus, die BT.________ Bank habe keine Auslandüberweisungen machen wollen, was ebenfalls nicht stimmt, hatte er doch bereits zwischen dem 24. November 2017 und dem 23. Oktober 2018 in insgesamt 12 Malen total EUR 210'500.00 vom Konto der C.________ GmbH bei der BT.________ Bank in die Türkei zu BR.________ überwiesen ([E. 10.2.3.]. hiervor). Das Gericht ist überzeugt, dass er G.________ gegenüber verheimlichen wollte, dass er weitere Gelder in die Türkei verschob, nachdem die EUR 210'500.00, welche bis im Oktober 2018 dorthin abgeflossen waren, keinen 'Erfolg', d.h. keine Auszahlung eines Darlehens an die M.________ AG, gebracht hatten