__ sowie in CQ.________ (Stadt)/Malaysia, lautend auf CA.________, überwiesen haben. Die Überweisungen der Vermögenswerte auf die privaten Konti des Beschuldigten wie auch die Weiterüberweisungen eines Teils der Vermögenswerte auf die verschiedenen ausländischen Bankkonti seien wiederum erfolgt: - ohne im Namen der C.________ GmbH eine adäquate Gegenleistung zu vereinbaren, - ohne Vorhandensein beweisgeeigneter Urkunden, die über die involvierten Vertragsparteien und den Rechtsgrund der Vermögensdispositionen Aufschluss gegeben hätten,