Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe sind keine ersichtlich. 10.3.5. Fazit Der Beschuldigte ist wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, mehrfach begangen zwischen dem 28. Dezember 2018 und dem 1. November 2019 in I.________(Ort) und J.________(Ort) zum Nachteil der C.________ GmbH im Deliktsbetrag von CHF 5'500.00 und EUR 279'188.92, schuldig zu sprechen. 10.4. Überweisungen auf Privatkonto A.________ (Ziff. I.1.1.4 der Anklageschrift) 10.4.1. Vorwurf gemäss Anklageschrift Gemäss Ziff. I.1.1.4 der Anklageschrift (pag.