Die von AX.________ als Gegenleistung in Aussicht gestellten Kredite sollten an den Beschuldigten persönlich ausbezahlt werden, was wiederum zu seiner Bereicherung auf Kosten der C.________ GmbH geführt hätte. Die Kammer ist überzeugt, dass der Beschuldigte das Geld primär für seine persönlichen Belange und allenfalls noch für die Rettung des 'AO.________ (Liegenschaft)’ verwendet hätte und nicht in erster Linie der C.________ GmbH zur Verfügung zu stellen beabsichtigte. Entsprechend sagte er gegenüber der Kantonspolizei Bern aus, die CHF 10,5 Mio. Kredit von AX.________ seien «für Produktion X.________ (Produkt) und für mich privat» vorgesehen gewesen und schrieb Q.