77 scheid, noch war ihr bewusst, dass die Übergaben ohne Quittung, ohne schriftlichen Vertrag und ohne vereinbarte Sicherheiten erfolgten, mithin keine realistische Chance auf Rückforderung der Gelder und keine Möglichkeit auf (ersatzweise) Inanspruchnahme von Sicherheiten bestand. Damit fehlte es ihr an der nötigen Grundlage zur Einschätzung des Risikos, über das sie der Beschuldigte weitestgehend im Dunkeln liess. G.________ erkannte dadurch (jedenfalls im Zeitpunkt der Geldübergaben) nicht, dass es keine reale Möglichkeit gab, von AX.________ mehrere Millionen zu erhalten.