18 1147 Z. 23 ff.). Diese Aussagen passen sodann zur WhatsApp-Nachricht des Beschuldigten vom 4. Juni 2019 an G.________, in der er sie über einen Anruf von Frau AX.________ bezüglich der Kontoeröffnung informierte. Er teilte G.________ mit, Frau AX.________ gesagt zu haben, er wolle eine schriftliche Aufstellung, machte ihr