Ich wusste, dass er das Geld bar mitgenommen hatte. Ich dachte, er macht danach eine Quittung, dass sie das Geld erhalten hat» (pag. 05 101 017 Z. 605 f.). - Der Beschuldigte habe ihr – mit wenigen Ausnahmen – nicht gesagt, dass er Frau AX.________ jedes Mal wieder Geld gebracht habe (pag. WSG 18 1146 Z. 17 f.). - «[…] er immer sagte, eine Frau AX.________ aus Deutschland würde ihm Geld geben, aber einmal war sie in Not wegen ihren Steuern, einmal war sie dann jenes, und er meinte, wir müssten ihr vielleicht ein paar Tausend Franken zahlen, das komme aber sicher zurück. […]» (pag. 18 1145 Z. 25 ff.).