_ behauptete weiter, es sei mit G.________ abgesprochen gewesen, dass er als Privatperson einen Kredit von CHF 5 Mio. für die Vorproduktion von X.________ (Produkt) erhalten werde und betonte stets, die Barbezüge seien im Einverständnis von G.________ erfolgt. In der Befragung durch die Polizei sagte er, er habe G.________ "praktisch" jedes Mal über die Barbezüge in Kenntnis gesetzt, relativierte folglich seine Angabe, G.________ habe von allen Bargeldbezügen gewusst. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte er aus, G.________ sei immer im Bild gewesen, weil sie "das am PC verfolgen konnte", womit er meinte, weil sie Einblick in das E-Banking gehabt habe.