Vorab sei zur Persönlichkeit von G.________, zu ihrer Naivität und ihrem fast blinden Vertrauen in A.________ auf den allgemeinen Teil in [E. 9.1., 9.4. und 9.5.] hiervor und auf die diesbezüglichen Ausführungen im Sachverhaltskomplex M.________ AG/'AV.________ ([E. 10.1.] hiervor) verwiesen. Wiederum ist insbesondere zu prüfen, ob G.________ vorgängig über die einzelnen Barbezüge zwecks Übergabe an AX.________ informiert worden war und ob sie sich damit einverstanden erklärt hatte, dass das Geld bar und ohne Quittung an AX.________ übergeben wurde. A.________ gab an, G._____