Daraus folgt, dass der C.________ GmbH netto massiv weniger Mittel zur Verfügung standen, als wenn es nicht zu den Geldabflüssen an AX.________ gekommen wäre (und zwar die Differenz zwischen CHF 312'189.15 und CHF 204'779.30 = CHF 107'409.85). Hinzu kommt, dass in der gleichen Zeitspanne noch fast EUR 100'000.00 von der C.________ GmbH auf das Privatkonto von A.________ flossen (vgl. dazu die Anklageziffer 'Überweisungen auf Privatkonto A.________' in [E. 10.4.] hiernach), und dass AK.________ der C.________ GmbH das Geld nicht a fonds perdu zur Verfügung stellte, sondern dieses gemäss seinen eigenen Aussagen und den Aussagen A.__