________’, BR.________ und AW.________ gemacht hatte. Dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Der Beschuldigte musste aufgrund der genannten Gründe zweifellos wissen, dass die C.________ GmbH mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weder das investierte Geld zurück- noch eine adäquate Gegenleistung erhalten wird. Er selbst riskierte in finanzieller Hinsicht nichts, setzte er doch kein eigenes Geld, sondern dasjenige der C.________ GmbH ein.