_, den Leidtragenden in der ganzen Geschichte, Geld schuldig. Für das Wissen und Wollen sowie die fehlende Ersatzfähigkeit kann wiederum auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. WSG 18 589 f.; S. 120 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): 3.5.2. Das Wissen und Wollen von A.________ und die fehlende Ersatzfähigkeit