Wie du als künftiger Multimillionär wissen solltest [...]». Der Beschuldigte gab oberinstanzlich auf Vorhalt an, er hätte sicher nichts für sich genommen, und stellte die Frage in den Raum, was er denn mit dem Geld gewollt hätte. Q.________ habe das so geschrieben, es sei aber nie so kundgetan worden (pag. 18 1159 Z. 1 ff.). In diesem Zusammenhang bleibt daran zu erinnern, dass der Beschuldigte auch im Strafverfahren wiederholt geltend machte, die C.________ GmbH habe gar kein eigenes Geld eingesetzt und diese sei eigentlich ihm bzw. seinem Bruder und BI.________, den Leidtragenden in der ganzen Geschichte, Geld schuldig.