Diesen Ausführungen schliesst sich die Kammer an. Dass das Geld ihm persönlich und nicht der C.________ GmbH zugekommen sollte, liess der Beschuldigte offenbar auch Q.________ wissen, wie aus dessen E-Mail vom 10. August 2019 an den Beschuldigten hervorgeht (pag. 04 100 030): «Wie Du ja selber gestern gesagt hast, bekommst Du ca. 10 Millionen von Deiner Sponsorin. Davon können wir nur träumen. Du bist demnach diesen Monat Multimillionär und wir bis über den Hals verschuldet. Und dann verlangst Du von uns zusätzlich Sachen, die über unsere Herzen gehen? [...] Wie du als künftiger Multimillionär wissen solltest [...]».