70 eine Vereinbarung zwischen AX.________ und der C.________ GmbH gegeben bzw. AX.________ habe zugesichert, der C.________ GmbH eine Gegenleistung für die umgerechnet mehr als CHF 300'000.00, die sie erhalten habe, zu erbringen. Er gab unumwunden zu, dass er von AX.________ ein Darlehen hätte erhalten sollen, und er war nicht einmal in der Lage, genau zu erklären, wofür AX.________ die Gelder benötigte. Damit ist erstellt, dass A.________ wie angeklagt die Gelder der C.________ GmbH ohne für diese eine angemessene Gegenleistung zu verlangen an AX.________ übergab.