Widersprüchlich sind seine Angaben zur Frage, ob AX.________ auf ihn oder er auf sie zugekommen sei, auch die Rolle des "Banker" CE.________ erscheint nicht ganz klar. An der Hauptverhandlung gab A.________ an, er habe AX.________ über CE.________ kennengelernt, habe dann aber mehrere Jahre keinen Kontakt zu ihr gehabt, daher habe er sich auch nicht von sich aus an sie gewandt, als er für die C.________ GmbH Geld benötigt habe (pag. WSG 18 359). Darauf ist er zu behaften.