Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass sämtliche Quittungen der Barabhebungen vom Beschuldigten unterzeichnet sind. Der Bezug erfolgte in aller Regel bei der BT.________ Bank in BV.________(Ort). Bei der T.________ (Bank) erfolgte der Bezug einmal in Bern und zwei Mal in Zürich. A.________ machte sinngemäss geltend, da das Geld aus der Türkei bzw. Abu Dhabi (noch) nicht gekommen sei, hätten er und G.________ nach einer neuen Möglichkeit für ein Darlehen gesucht und seien so auf AX.________ gekommen. Gemäss seinen Aussagen habe er diese schon seit ca. 10 Jahren gekannt. Widersprüchlich sind seine Angaben zur Frage, ob AX.