__ GmbH zugegangenen Gelder – um keine Rückzahlung seiner Schulden bemüht, sondern lediglich leere Versprechungen gemacht und neue Schulden angehäuft. Die Kammer hegt deshalb keine Zweifel daran, dass der Beschuldigte selbst vom Kredit profitieren wollte und er diesen in erster Linie für sich selbst verwendet hätte. Rechtfertigungs- oder Schuldausschlussgründe sind keine ersichtlich.