Schliesslich fehlte A.________ die Fähigkeit, aus eigenen Mitteln Ersatz zu leisten, was bereits in [E. 9.3. und 10.1.4 hiervor] ausführlich dargelegt wurde. Auch hier war sein Bruder AK.________ nicht verpflichtet, ihm [oder auch der C.________ GmbH] gegenüber Leistungen zu erbringen [und tat dies auch nicht vorbehaltlos bzw. à fonds perdu].