und via diesen AW.________ zumindest vorübergehend aus dem Vermögen der C.________ GmbH unrechtmässig zu bereichern. Indirekt wollte er wiederum auch sich selbst bereichern, war er doch der an der M.________ AG, an welche der Kredit hätte fliessen sollen, Berechtigte und beabsichtigte nach Überzeugung des Gerichts, mit dem Kredit sich selbst, insbesondere seine immensen Schulden aus dem 'Bilderhandel', zu sanieren und für G.________ den 'AO.________ (Liegenschaft)’ zu retten. Auch damit handelte er letztlich in der Absicht, sich und Dritte auf Kosten der C.________ GmbH unrechtmässig zu bereichern. Schliesslich fehlte A.______