05 101 014 Z. 480 ff.). Es sei nicht zur Sprache gekommen, weshalb das Geld auf das Konto einer Privatperson in der Türkei hätte überwiesen werden müssen und was diese Person dann mit dem Geld mache (pag. 05 101 015 Z. 506 ff.). Er [der Beschuldigte] habe gesagt, man benötige Geld und diese Person in der Türkei könne Geld «kreieren» (Z. 502 ff.). Der Beschuldigte sagte seinerseits aus, für sie [G.________] sei es – wie für ihn – egal gewesen, dass es keinen schriftlichen Vertrag als Grundlage für die Überweisung gegeben habe und sie nicht hätten kontrollieren können, was die unbekannte Person in der Türkei mit dem Geld mache (pag. 05 003 005 Z. 130 ff.)