Tatsächlich gemeint ist aber, es sei der C.________ GmbH im Umfang der Überweisungen auf das Konto von BR.________ bei der BD.________ (Bank) ein Vermögensschaden entstanden. Dies geht trotz des Verschriebs aus der gleich zuvor auf S. 4 der Anklageschrift erfolgten korrekten tabellarischen Auflistung der einzelnen Transaktionen inkl. richtiger Fundstellen unzweifelhaft hervor. Der Vermögensschaden, so die Anklageschrift weiter, sei entstanden, weil A.________ der C.________ GmbH keine Schuldanerkennungen der begünstigten Personen verschafft habe, die es ermöglicht hätten, die ins Ausland überwiesenen Vermögenswerte von diesen zurückzufordern. Angesichts dessen,