05 003 004 Z. 107 f.). Dem ist zudem entgegenzuhalten, dass er die Gelder sehr wohl an eine Privatperson (BR.________) überwiesen hat, und selbst die Verwirklichung des Verlustrisikos und eine entsprechende Offenbarung seitens AW.________ ihn nicht davon abhielten, weiterhin Geschäfte mit ihm zu machen und Gelder in die Türkei überweisen zu wollen. Indem er weitere Zahlungen an einen nachweislichen Betrüger auslösen wollte, machte er zugleich deutlich, dass ihn der zu befürchtende Totalverlust der investierten Gelder nicht abschreckte und er ungeachtet eines solchen handelte.