Diese E-Mail ist insofern bemerkenswert, als der Beschuldigte sie zu einem Zeitpunkt verfasste, in welchem er versuchte, im gleichen Stil und wiederum ohne jegliche Sicherheiten einen Millionenkredit erhältlich zu machen. Dass der Beschuldigte das damit einhergehende Risiko nicht erkannt haben will, ist vor diesem Hintergrund schlicht nicht glaubhaft. Im Übrigen ist die Aussage des Beschuldigten im Vorverfahren, wonach das Geld ja an eine Bank gegangen sei und sie «sicher» kein Geld «an irgendeine private Person» überwiesen hätten (pag. 05 003 005 Z. 140 f.), entlarvend.