Es kann diesbezüglich auch auf die E-Mail vom 20. April 2018 verwiesen werden, in welcher der Beschuldigte AW.________ mitteilte, dass er gegen die «BP.________ AG» [gemeint sein dürfte die BP.________ (Gesellschaft)], die ihm den Kredit vermittelt habe, umgehend Strafklage einreichen werde, «da sie bis heute die rechtsgültigen Kredit Verträge nicht eingehalten» habe (pag. 07 059 093). Diese E-Mail ist insofern bemerkenswert, als der Beschuldigte sie zu einem Zeitpunkt verfasste, in welchem er versuchte, im gleichen Stil und wiederum ohne jegliche Sicherheiten einen Millionenkredit erhältlich zu machen.