und die Offshore-Gesellschaft auf den Marshall Islands) hätte zustande kommen sollen (vgl. dazu [E. 10.1.] hiervor), hat das Gericht keine Zweifel daran, dass A.________ schon im Moment der Transaktionen ab dem EUR-Konto bei der BT.________ Bank erkannte, dass diese Handlungen nicht im Interesse der C.________ GmbH waren und dass die Chancen, auf die geschilderte Art und Weise über BR.________ und AW.________ (legal) an Geld zu kommen, gleich Null waren. Es gibt zwar – anders als in der Anklageziffer M.________ AG/'AV.________’ [E. 10.1. hiervor] – keinerlei Hinweise, dass A.___